Weiterbildung Praxisanleitende nach NotSanG

Praxisanleitende für die Ausbildung von Notfallsanitätern/innen (Praxisanleitende nach NotSanG)

Mit Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes 2014 wurde auch die pädagogische Qualifikation der Personen modifiziert, die auf der Lehrrettungswache für die Auszubildenden die Verantwortung tragen.

Neben der fachlichen Qualifikation - die ausbildende Person muss auch selbst Notfallsanitäter/in sein - ist eine mindestens 300-stündige pädagogische Zusatzqualifikation gefordert. Diese erfolgt gemäß den Vorgaben der Bundesländer und ist modular aufgebaut. Die Lehrgangsdauer beträgt 8 Wochen.

Unsere Termine:

Wir bieten Ihnen an unseren Standorten in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden Württemberg die Vollausbildung Praxisanleitende nach NotSanG an. Die Weiterbildung findet in 8 Modulen á 40 Stunden statt, die Anmeldung erfolgt für alle Module. Bitte beachten Sie, dass bereits begonne Weiterbildungen nicht mehr in "Unsere nächsten Weiterbildungen zum Praxisanleiter" - weiter unten auf dieser Seite - erscheinen.

Hessen: Start 03.06.2024, Ende 06.12.2024 (Wetzlar)
Rheinland-Pfalz: Voraussichtlich in 2025 bieten wir Ihnen an unseren Standorten in Rheinland-Pfalz die Weiterbildung wieder an
Baden-Württemberg: Start 01.07.2024, Ende 20.12.2024 (Korntal)

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Weitere Lehrgänge

Fortbildungen für Lehrrettungsassistenten/innen, Dozenten und Praxisanleiter/innen finden Sie unter Fortbildungen für Rettungsfachpersonal.

Was müssen Sie beachten?

Die Zugangsvoraussetzungen (nach NotSan-APrV §3):

  • Sind verfügen über den Berufsabschluss Notfallsanitäter/-in?
  • Und über eine Berufserfahrung als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter von mindestens zwei Jahren? (Sie haben weniger als zwei Jahre Berufserfahrung? Nehmen Sie bitte vor der Anmeldung Kontakt zu uns auf)

Die Teilnehmerzahl bei der Weiterbildung ist auf maximal 16 Personen beschränkt. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir nach Erreichen dieser Teilnehmerzahl weitere Anmeldungen nur auf die Warteliste setzen können – so dringend Ihr Bedarf auch sein mag.

Eine pauschale Verkürzung der Lehrgangsdauer für LRA (Lehrrettungsassistenten) ist nicht mehr vorgesehen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, nehmen Sie bitte vor der Anmeldung Kontakt zu uns auf.

Nach Abschluss der Weiterbildung "Praxisanleitende nach NotSanG" müssen Sie die gesetzlich definierte Vorgabe von mindestens 24 Stunden pädagogische Fortbildung pro Jahr erfüllen. Im Jahr Ihrer Weiterbildung "Praxisanleitende nach NotSanG" entfällt diese Fortbildungspflicht. Im Bildungszeztrum HRS finden Sie jedes Jahr pädagogische Fortbildungsangebote, informieren Sie sich gerne heute schon darüber. Die Termine finden Sie hier.